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23. Oktober 2026

BFSG nach einem Jahr: Wo der Markt wirklich steht

Ein Jahr BFSG: die erste Zwischenbilanz Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – es verpflichtet Unternehmen erstmals, digitale Angebote wie Online-Shops, Banking-Apps …

Abstraktes Muster aus hellen Leitlinien und geometrischen Flächen auf dunklem Hintergrund, die einen klar erkennbaren Weg zeichnen.

Ein Jahr BFSG: die erste Zwischenbilanz

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – es verpflichtet Unternehmen erstmals, digitale Angebote wie Online-Shops, Banking-Apps, E-Books oder Selbstbedienungsterminals barrierefrei zu gestalten. Ein Jahr später zieht die Branche Bilanz, und die Zahl, die dabei kursiert, ist ernüchternd: Unternehmen erfüllen im Durchschnitt erst rund 49 Prozent der geforderten Kriterien, wie eine branchenweite Auswertung zum ersten Jahrestag zeigt.

Nach einem Jahr Pflicht ist im Schnitt noch nicht einmal die Hälfte der Anforderungen erfüllt – der Rückstand ist also die Regel, nicht die Ausnahme.

Das ist keine Randnotiz für IT-Abteilungen großer Konzerne. Die Pflichten gelten branchenübergreifend, auch für kleinere Betriebe mit Online-Shop oder Terminvereinbarung im Netz. Wer jetzt nachbessert, überholt damit rein rechnerisch schon einen guten Teil des Marktes.

Wer prüft das eigentlich – und seit wann?

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) mit Sitz in Magdeburg. Sie wurde am 26. September 2025 gegründet und ist mittlerweile mit rund 70 Mitarbeitenden besetzt, wie eine Analyse zur praktischen Umsetzung des BFSG beschreibt. Nach einer Vorbereitungsphase hat der Verwaltungsrat der MLBF im Januar 2026 die Kontrollstrategien beschlossen – seit dem 5. Januar 2026 führt die Stelle aktive Stichproben durch, nicht mehr nur Prüfungen aufgrund einzelner Beschwerden.

Geprüft wird auf zwei Ebenen: formal, ob überhaupt eine Barrierefreiheitserklärung vorliegt, und inhaltlich, ob die Website oder App tatsächlich nutzbar ist. Automatisierte Tests decken dabei nur einen Teil der Kriterien ab – ergänzend kommen manuelle Prüfungen zum Einsatz, etwa mit Tastatur und Screenreader.

Welche Fristen noch laufen

Nicht alles muss sofort umgesetzt sein. Für Dienstleistungen, die bereits eingesetzte Produkte nutzen, gilt eine Übergangsfrist bis 2030. Selbstbedienungsterminals dürfen unter bestimmten Bedingungen sogar bis 2040 weiterlaufen. Das ändert aber nichts daran, dass die Kernpflichten für neue digitale Angebote – Websites, Shops, Apps – bereits seit dem Stichtag gelten.

Wo die Lücken am häufigsten liegen

Stichproben und Praxisberichte zeigen ein wiederkehrendes Muster an Mängeln:

  • Fehlende oder unvollständige Alternativtexte für Bilder
  • Farbkontraste, die für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nicht ausreichen
  • Formulare, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
  • Eine fehlende, unvollständige oder nicht auffindbare Barrierefreiheitserklärung

Das sind größtenteils keine grundsätzlichen technischen Hürden, sondern Details, die im Alltag übersehen werden – gerade weil sie am Bildschirm oft gar nicht auffallen, wenn man selbst ohne Einschränkung surft.

Wer schon vorn liegt – und wer hinterherhinkt?

Der Fortschritt ist ungleich verteilt. Vorn liegen laut den ausgewerteten Berichten vor allem große Konzerne, Finanzdienstleister, der Bildungssektor und der Profisport – Branchen mit eigenen IT-Teams und häufig schon vorhandener Erfahrung mit Compliance-Themen. Hinterher hinken kleinere und mittlere Unternehmen, der E-Commerce abseits der großen Plattformen, Tourismus und Mode. Das deckt sich mit dem, was ein Überblick zu den zentralen Fakten des BFSG beschreibt: Kleinere Betriebe berichten häufiger von Unsicherheit bei der technischen Umsetzung und von den damit verbundenen Kosten.

Was in der zweiten Hälfte des Jahres anders wird

Zwei Entwicklungen sind für den weiteren Verlauf relevant, ohne dass daraus eine Drohung folgen muss. Erstens: Mit dem Beginn aktiver Kontrollen im Januar 2026 prüft die MLBF nicht mehr nur reaktiv, sondern auch stichprobenartig – unabhängig davon, ob sich jemand beschwert hat. Zweitens hat die Europäische Kommission im März 2026 eine begründete Stellungnahme zur aus ihrer Sicht unvollständigen Umsetzung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie (European Accessibility Act) an Deutschland übermittelt. Fachleute rechnen deshalb mit einer Nachschärfung des BFSG in den kommenden Jahren, nicht mit einer Entspannung.

Was das praktisch heißt: Die Erwartungshaltung wird eher strenger als lockerer. Wer die grundlegenden Punkte jetzt abarbeitet, tut das mit mehr Zeit und Ruhe, als wenn er später unter Zeitdruck nachziehen muss.

Wo Sie ansetzen können

Ein Jahr Bilanz heißt nicht, dass jetzt alles auf einmal passieren muss. Sinnvoll ist ein nüchterner Blick auf den eigenen Stand: Gibt es eine Barrierefreiheitserklärung? Lassen sich Formulare und Navigation per Tastatur bedienen? Haben Bilder Alternativtexte? Stimmen die Kontraste? Wer diese vier Punkte klärt, hat die häufigsten Lücken bereits geschlossen – und liegt damit, gemessen an den 49 Prozent im Branchendurchschnitt, schon vor der Mehrheit.

Einen ersten Eindruck vom eigenen Stand liefert unser kostenloser Barriere-Check für mehrere Seiten Ihrer Website. Er ist ein automatisierter Vorab-Check auf Basis anerkannter WCAG-Kriterien (Web Content Accessibility Guidelines) und findet einen Teil der gängigen technischen Barrieren – er ersetzt aber keine vollständige Prüfung. Wie sich eine Seite tatsächlich mit Tastatur oder Screenreader bedienen lässt und ob Inhalte verständlich sind, kann am Ende nur ein Mensch beurteilen.

Von unserem eigenen KI-System geschrieben. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und automatisiert veröffentlicht. Redaktionell verantwortlich: Polargrün, Hendrik Koch. Modell: sonnet. Was dasselbe System über Ihre Website herausfindet, zeigt der kostenlose Barriere-Check.

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