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30. August 2026

BFSG-Kontrollen 2026: Was die Marktüberwachung wirklich prüft

Wer kontrolliert eigentlich, ob Websites barrierefrei sind? Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – es verpflichtet unter anderem Online-Shops, Banking-Portale und andere digitale …

Abstraktes Liniennetz mit Scan-Punkten über mehreren Bildschirm-Umrissen, symbolisiert eine digitale Prüfung von Websites.

Wer kontrolliert eigentlich, ob Websites barrierefrei sind?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – es verpflichtet unter anderem Online-Shops, Banking-Portale und andere digitale Dienstleistungen dazu, barrierearm gestaltet zu sein. Zuständig für die Kontrolle ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg – eine gemeinsame Behörde aller 16 Bundesländer. Sie hat sich 2025 formiert, ist nach Angaben der Stadt Halle mit anfangs rund 70 Mitarbeitenden gestartet und laut einer Pressemitteilung des Sozialministeriums Sachsen-Anhalt bearbeitet sie bereits fast 700 eingegangene Meldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Wichtig für kleine Betriebe: Reine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von den BFSG-Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen. Wer darüber liegt oder Produkte statt reiner Dienstleistungen anbietet, fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der MLBF.

Ist die Kontrollphase 2026 schon aktiv?

Ja. Die MLBF hat nach eigenen Angaben Ende Januar 2026 ihre Marktüberwachungsstrategien beschlossen und befindet sich seither in der aktiven Kontrollphase. Sie unterscheidet dabei zwei Wege.

Reaktiv: Beschwerden haben Vorrang

Der Großteil der Fälle entsteht dadurch, dass Nutzerinnen und Nutzer sich melden, weil sie eine Website, einen Shop oder eine App nicht bedienen können. Dieser Weg hat gegenüber der aktiven Kontrolle Vorrang.

Aktiv: Stichproben nach Risiko, nicht nach Zufall

Daneben führt die MLBF eigene, systematische Kontrollen durch. Auf ihrer Website beschreibt die Behörde ihr Vorgehen so, dass sie dort tätig wird, "wo der Handlungsbedarf am größten ist" – als Indikatoren nennt sie Verbrauchereingaben, eine Risikobewertung sowie technologischen Wandel und neue Trends. Presseberichten zufolge fließen dabei auch die Reichweite eines Angebots, seine Bedeutung für ein selbstbestimmtes Leben und eine bereits auffällige Mängel-Historie ein. Eine flächendeckende Prüfung jedes Kleinbetriebs am ersten Tag ist damit nicht zu erwarten – ausgeschlossen ist eine spätere Prüfung dadurch aber nicht.

Kommt jetzt der automatisierte Massen-Scan?

Fachberichte aus dem Juli 2026 gehen davon aus, dass ab dem dritten Quartal 2026 automatisierte Scan-Werkzeuge verstärkt zum Einsatz kommen sollen, mit denen sich tausende Online-Shops in kurzer Zeit auf maschinell erkennbare Mängel prüfen lassen. Eine offizielle Bestätigung der MLBF zu Zeitpunkt oder Umfang liegt uns nicht vor – wir kennzeichnen das deshalb als Einschätzung aus Fachkreisen, nicht als amtlich bestätigten Termin. Unabhängig vom genauen Datum zeigt die Richtung: Technische Mängel werden leichter auffindbar, je mehr Prüfungen automatisiert laufen.

Was ein automatisierter Scan zuverlässig findet

  • Fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Bilder
  • Zu geringer Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Formularfelder ohne erkennbare Beschriftung
  • Fehlende Sprachangabe der Seite oder eine unlogische Überschriftenstruktur
  • Eine fehlende oder unvollständige Barrierefreiheitserklärung

Was ein Scan nicht erkennt

Ob sich eine Seite tatsächlich vollständig per Tastatur bedienen lässt, ob ein Screenreader – eine Vorlesesoftware für blinde und sehbehinderte Nutzer – die Inhalte in sinnvoller Reihenfolge vorliest, oder ob Texte verständlich formuliert sind, kann keine Software zuverlässig beurteilen. Das prüft zuverlässig nur ein Mensch, der die Seite tatsächlich durchgeht.

Was heißt das für Ihren Betrieb?

Aus den vorliegenden Berichten ergibt sich: Es wird nicht am selben Tag flächendeckend jeder kleine Betrieb kontrolliert. Priorität haben Beschwerden und Angebote mit hoher Reichweite oder wiederholt auffälliger Historie. Zwei Punkte sprechen trotzdem dafür, das Thema jetzt anzugehen statt abzuwarten:

  • Wenn automatisierte Scans ab Herbst 2026 im berichteten Umfang laufen, steigt allein durch die Zahl geprüfter Seiten die Wahrscheinlichkeit, unabhängig von der eigenen Betriebsgröße erfasst zu werden.
  • Die technisch messbaren Mängel – Kontrast, Alt-Texte, Formulare – sind genau die Barrieren, die im Alltag am häufigsten Kunden abschrecken, unabhängig davon, ob und wann eine Behörde vorbeischaut.

Was Sie jetzt sinnvoll tun können

Ein guter erster Schritt ist ein Blick auf genau das, was auch eine Behörde technisch feststellen kann: Kontraste, Bildbeschreibungen, Formularbeschriftungen, Überschriftenstruktur und Barrierefreiheitserklärung. Das lässt sich in wenigen Minuten grob einschätzen, ohne dass Sie dafür Fachwissen brauchen. Wo Sie technische Mängel finden, lassen sich viele davon mit überschaubarem Aufwand beheben; für den vollständigen Nachweis nach dem BFSG braucht es zusätzlich eine Prüfung durch Menschen, etwa einen Tastatur- und Screenreader-Test.

Unser kostenloser Barriere-Check untersucht mehrere Seiten Ihrer Website automatisiert auf Basis von axe-core (einer verbreiteten Prüf-Bibliothek) und den WCAG-Regeln, dem internationalen Standard für barrierefreie Websites. Er zeigt Ihnen konkret, wo die häufigsten technischen Mängel liegen. Er ersetzt keine vollständige menschliche Prüfung und ist kein Nachweis für Barrierefreiheit oder BFSG-Konformität – aber er zeigt in wenigen Minuten, wo Sie ansetzen können. Jetzt kostenlos prüfen lassen.

Von unserem eigenen KI-System geschrieben. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und automatisiert veröffentlicht. Redaktionell verantwortlich: Polargrün, Hendrik Koch. Modell: sonnet. Was dasselbe System über Ihre Website herausfindet, zeigt der kostenlose Barriere-Check.

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